Leitfaden zu den Pflegeheimkosten 2026: Was Sie wissen müssen

Die Planung der Langzeitpflege für sich selbst oder einen Angehörigen gehört zu den wichtigsten Entscheidungen im Leben. Zentrale Fragen dabei sind: Wie hoch werden die Kosten sein? Übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für ein Pflegeheim? Dieser Artikel liefert Ihnen klare und detaillierte Antworten auf die monatlichen Betriebskosten eines Pflegeheims im Jahr 2026.

Pflegeheimaufenthalte sind für viele Familien in der Schweiz ein zentrales Thema, wenn die Selbstständigkeit im Alter nachlässt. Gleichzeitig sorgen die hohen Pflegeheimkosten für Unsicherheit. Dieser Leitfaden beleuchtet die aktuelle Situation, gibt eine vorsichtige Prognose für das Jahr 2026 und erklärt, wie die Finanzierung in der Praxis funktioniert.

Prognose der Pflegeheimkosten für 2026

Die Prognose der Pflegeheimkosten für 2026 ist mit Unsicherheiten verbunden, dennoch lassen sich Tendenzen erkennen. Bereits heute liegen die Bruttokosten für einen Pflegeheimplatz in der Schweiz je nach Kanton, Pflegestufe und Zimmerkategorie häufig zwischen rund 7 000 und 12 000 Schweizer Franken pro Monat. Ein Teil davon wird durch Krankenversicherung und öffentliche Hand getragen, der Rest bleibt als Eigenanteil.

Seit einigen Jahren steigen Löhne im Gesundheitswesen, Energiekosten und allgemeine Lebenshaltungskosten. Viele Heime mussten ihre Tarife anpassen. Geht man von einer moderaten Teuerung und steigenden Personalkosten aus, sind bis 2026 weitere Erhöhungen wahrscheinlich. In vielen Regionen ist deshalb denkbar, dass durchschnittliche Monatspauschalen um einige Prozent pro Jahr zulegen. Konkrete Beträge für 2026 bleiben dennoch Schätzungen, da politische Entscheide, kantonale Regelungen und wirtschaftliche Entwicklungen eine grosse Rolle spielen.

Was tun, wenn Pflegeheimkosten nicht bezahlbar sind?

Die Frage, was Menschen tun können, wenn sie die Pflegeheimkosten nicht bezahlen können, beschäftigt viele Betroffene. Wer in der Schweiz eine Rente der AHV oder IV bezieht und dennoch die anerkannten Ausgaben nicht decken kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Diese können einen grossen Teil der verbleibenden Heimkosten übernehmen, wenn Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.

Reichen auch damit die Mittel nicht aus, kommen je nach Situation Sozialhilfeleistungen der Wohngemeinde in Betracht. Zudem werden nahe Angehörige teilweise zu Unterhaltsbeiträgen herangezogen, wenn sie finanziell leistungsfähig sind. Wichtig ist eine frühzeitige Abklärung: Sozialdienste, Beratungsstellen für ältere Menschen und die Administration der Pflegeheime unterstützen bei Anträgen und beim Durchblick durch Formulare und Belege. Auch eine sorgfältige Planung des Einsatzes von Ersparnissen und Vorsorgeguthaben kann helfen, finanzielle Engpässe zu vermeiden.

Typische Leistungen in den monatlichen Gebühren

Viele fragen sich, welche Leistungen typischerweise in den monatlichen Gebühren enthalten sind. Grundsätzlich setzen sich die Pflegeheimkosten aus zwei grossen Blöcken zusammen: Hotellerie und Pflege. Zur Hotellerie gehören Unterkunft im Zimmer, Heizung, Strom, Reinigung, Verpflegung mit mehreren Mahlzeiten pro Tag sowie allgemeine Infrastruktur wie Aufenthaltsräume und Gartenanlagen.

Im Bereich Pflege sind in der Regel die Grundpflege und die medizinische Behandlungspflege im Auftrag der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes enthalten. Dazu zählen Unterstützung bei Körperpflege, An- und Auskleiden, Mobilisation, Verabreichen von Medikamenten, Wundversorgung sowie Beobachtung des Gesundheitszustands. Hinzu kommen häufig Betreuungs- und Aktivierungsangebote wie Gymnastikgruppen, Gedächtnistraining, kulturelle Veranstaltungen oder Ausflüge. Nicht überall inbegriffen sind Zusatzleistungen wie Coiffeur, Podologie, private Fernsehabos oder spezielle therapeutische Angebote, die separat verrechnet werden können.

Wie werden Pflegeheimkosten in der Schweiz bezahlt?

Die Frage, wie Pflegeheimkosten bezahlt werden, ist komplex, da mehrere Finanzierungsquellen ineinandergreifen. Die monatliche Rechnung des Heims setzt sich aus den Hotelleriekosten, den Pflegekosten und allfälligen Zusatzleistungen zusammen. Zur Deckung werden zunächst laufende Einkommen eingesetzt, insbesondere AHV- und IV-Renten, Leistungen aus der beruflichen Vorsorge, allfällige zusätzliche Renten sowie Vermögenserträge.

Reichen diese Mittel nicht, kommt je nach Situation die Vermögenssubstanz zum Einsatz. Gleichzeitig übernimmt die obligatorische Krankenversicherung einen gesetzlich festgelegten Anteil an den Pflegekosten, während Kantone und Gemeinden einen weiteren Teil beisteuern. Der verbleibende Eigenanteil der pflegebedürftigen Person ist gesetzlich begrenzt. Ergänzungsleistungen können diesen Eigenanteil zusätzlich reduzieren, wenn die individuellen Voraussetzungen erfüllt sind.

Um ein Gefühl für Grössenordnungen zu vermitteln, hier ein vereinfachter Überblick über typische Bruttokosten und Anbieter. Die genannten Werte dienen als grobe Orientierung und können je nach Haus, Standort, Pflegestufe und Zimmerart deutlich abweichen.


Product/Service Provider Cost Estimation
Pflegeheimplatz mit mittlerem Pflegebedarf pro Monat Pflegezentren der Stadt Zürich Rund 8 500 bis 10 500 CHF
Pflegeheimplatz mit mittlerem Pflegebedarf pro Monat Tertianum Residenzen Rund 9 500 bis 12 500 CHF
Pflegeheimplatz mit mittlerem Pflegebedarf pro Monat Domicil Bern Rund 8 000 bis 10 000 CHF
Pflegeheimplatz mit mittlerem Pflegebedarf pro Monat Senevita Pflegezentren Rund 8 500 bis 11 500 CHF

Preise, Tarife oder Kostenschätzungen in diesem Artikel basieren auf den jeweils aktuellsten verfügbaren Informationen, können sich jedoch im Laufe der Zeit ändern. Eine eigene Recherche wird vor finanziellen Entscheidungen dringend empfohlen.

Übernimmt die Krankenversicherung Pflegeheimkosten?

Viele Betroffene fragen sich, ob die Krankenversicherung die Kosten für das Pflegeheim vollständig übernimmt. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung beteiligt sich an den ausgewiesenen Pflegeleistungen, und zwar in Form von Pauschalen pro Pflegestufe. Die maximale Beteiligung pro Tag ist bundesrechtlich festgelegt. Zusätzlich dürfen Pflegebedürftige einen gesetzlich begrenzten Eigenanteil an den Pflegekosten tragen, während der Rest durch öffentliche Gelder der Kantone und Gemeinden finanziert wird.

Nicht übernommen werden durch die obligatorische Krankenversicherung die Hotelleriekosten wie Unterkunft, Verpflegung und allgemeine Betreuung sowie persönliche Auslagen. Diese müssen aus Einkommen und Vermögen, allenfalls ergänzt durch Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe, gedeckt werden. Einige Personen verfügen über Zusatzversicherungen, die gewisse Komfortleistungen oder einen Teil der Kosten übernehmen können. Die Bedingungen solcher Zusatzdeckungen unterscheiden sich jedoch stark und sollten sorgfältig in den jeweiligen Policen nachgelesen werden.

Ein sorgfältiger Blick auf die gesamte Einkommens- und Vermögenssituation, auf Ansprüche gegenüber Versicherungen und auf mögliche Ergänzungsleistungen hilft, die finanzielle Tragbarkeit eines Heimaufenthalts realistisch einzuschätzen. Für viele Familien ist auch eine Beratung durch Fachstellen der Alters- und Sozialberatung hilfreich, um alle Optionen im System der sozialen Sicherung zu verstehen.

Dieser Text dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine medizinische Beratung dar. Für eine persönliche Beurteilung von Gesundheitszustand und Pflegebedarf sollte stets eine qualifizierte Fachperson im Gesundheitswesen konsultiert werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Pflegeheimkosten in der Schweiz erheblich sind und voraussichtlich weiter steigen, gleichzeitig aber durch ein Zusammenspiel von Krankenversicherung, öffentlichen Mitteln, Renten und Ergänzungsleistungen abgefedert werden. Wer sich frühzeitig mit den finanziellen Rahmenbedingungen beschäftigt, behält leichter den Überblick über die eigene Situation und kann die anstehenden Entscheidungen rund um einen möglichen Heimeintritt besser einordnen.